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Barrierefreies Webdesign

Alle Menschen haben ein Recht darauf, sich umfassend zu informieren. Um sie dabei zu unterstützen, hat unsere Kanzlei Ihren Webauftritt möglichst barrierefrei gestaltet. Aber was versteht man unter einem "barrierefreien Webauftritt"? Dieser Frage wollen wir uns an dieser Stelle näher widmen.

Was bedeutet "barrierefrei"?

Das nicht alle Menschen gleich sind, ist eine allgemein bekannte Tatsache. Aber das laut einer Studie* 60% der Berufstätigen körperliche Defizite haben, die sich bei der Nutzung von Computern auswirken, ist dagegen ein eher unbekannter Fakt. Zu diesen körperlichen Defiziten gehören u.a. Sehschwächen, Probleme mit der Feinmotorik oder auch Hörprobleme. Jedes dieser Defizite kann die Nutzung des Computers, aber auch des Internets zur Tortur werden lassen. Beispiele hierfür gibt es zur Fülle. So können z.B. ältere Menschen viele Webseiten nicht lesen, weil die Texte zu klein geschrieben sind oder Blinde können den Inhalt von Bildern nicht erfassen, da ihre Spezialsoftware (Screenreader genannt), welche ihnen den Inhalt vorliest oder auf sogenannten Braillezeilen in Blindenschrift darstellt, nur Texte erkennen kann und keine entsprechenden Bildbeschreibungen vorfindet. "Barrierefreie Webauftritte" versuchen nun die Auswirkungen solcher körperlichen Einschränkungen zu reduzieren und sich so möglichst allen Personen zugänglich zu machen.

So versteht man unter einem "barrierefreien Webauftritt" ein Internet-Angebot, welches von allen Menschen unabhängig ihrer körperlichen oder technischen Möglichkeiten genutzt werden kann.

Die technische Seite der "Barrierefreiheit"

Webseiten "barrierefrei" zu gestalten, ist vor allem eine Frage des Codes. Grundlage für die "Barrierefreiheit" ist die strikte Trennung von Inhalt und Layout. So sollten Geräte mit geringer Bandbreite oder geringer Verarbeitungskapazität (z.B. Handys, PDAs oder Bordcomputer von Autos) in der Lage sein, Webseiten ohne aufwendige Formatierungen laden zu können bzw. die Formatierungen problemlos an Ihre Bedürfnisse anpassen zu können. Dies ist nur möglich, wenn man die geltenden Standards des World Wide Web Consortiums (W3C) einhält (standardkonform) und so jedem Browser die Möglichkeit gibt, die Seite fehlerfrei wiederzugeben (browserunabhängig).

Manche Software stellt sogar spezielle Anforderungen. So können Textbrowser und Screenreader prinzipiell keine Bilder wiedergeben oder Mausklicks interpretieren. Hierfür müssen Auswege geschaffen werden. Auch die Verwendung von clientseitigen Skriptsprachen, wie z.B. Javascript, erweist sich oft als hinderlich, weil einige Nutzer solche Sprachen aus Sicherheitsgründen abschalten oder gar Browser diese gar nicht erst unterstützen. So verzichtet unser Webauftritt gänzlich auf solche Skripte. Außerdem ist jedes Bild auf unseren Seiten mit einer aussagekräftigen Alternativbeschreibung versehen und jeder Link mittels Tabulatortaste problemlos erreichbar. Die wichtigsten Links sind obendrein mit Tastenkürzeln markiert.

Beim Aufbau unserer Seiten haben wir besonders auf eine einfache und übersichtliche Struktur wert gelegt und z.B. auf Frames verzichtet, die Webseiten oft kompliziert erscheinen lassen und obendrein Screenreader und Suchmaschinen stark behindern. Als gänzlich problematisch erweisen sich Seiten mit der Adobe-Flash-Technologie (früher Macromedia-Flash-Technologie), die von vielen Geräten und Browsern nicht dargestellt werden können. Auf solche, meist zu Animationszwecken, verwendeten Elemente haben wir daher verzichtet und Animationen nur an inhaltlich unrelevanten Stellen und mit entsprechenden alternativen Texten eingesetzt.

Es gibt noch viele Beispiele für technische Besonderheiten, die zu Einschränkungen der Nutzbarkeit (usability) führen und von uns vermieden wurden.

Leider gibt es keine 100-prozentige "Barrierefreiheit", da nicht alles technisch machbar bzw. von jedem in seiner Situation als sinnvoll erachtet wird. So ist z.B. die Verwendung von Tastaturkürzeln umstritten. Zum Einen weil Sie sich mit Tastenkombinationen des Browsers überschneiden können und zum Anderen weil Sie z.B. für Blinde verwirrend wirken, da Sie die dabei eingeleiteten Sprünge unter Umständen nicht nachvollziehen können.

barrierefrei - Zwang oder freiwilliges Anliegen

Eine Frage, die im Zusammenhang mit "barrierefreien Webauftritten" immer wieder auftaucht, ist die nach der gesetzlichen Pflicht.

Die Antwort hierauf lautet: für die meisten Anbieter gibt es keine. Die wesentlichen Kriterien und Hinweise für ein "barrierefreies" Webdesign wurden in der "Barrierefreie Informations-Technologie-Verordnung (BITV)" geregelt, die am 24. Juli 2002 in Kraft getreten ist. Zudem verpflichtet das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG), das ebenfalls im Jahr 2002 in Kraft getreten ist, die Träger der öffentlichen Gewalt auf Bundesebene ihre Internetauftritte so zu gestalten, "dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können." (§ 11 Abs. 1 BGG). Da nun die meisten Anbieter von Internetangeboten keine Träger öffentlicher Gewalt sind, besteht hier auch keine Verpflichtung. Trotzdem verbreitet sich das "barrierefreie" Webdesign stetig und unaufhaltsam, weil niemand von vorneherein jemanden von seinem Angebot ausschließen will.

Da alle Menschen ein Recht darauf haben, ihre Rechte einfordern zu können, trifft uns Rechtsanwälte eine besondere Verantwortung. Schließlich ist es eine unserer wichtigsten Aufgaben, Menschen dabei zu unterstützen, ihre Rechte durchzusetzen. Um diese Unterstützung allen zugänglich zu machen, hat unsere Kanzlei den Weg des "barrierefreien Webauftritts" gewählt.


* - Forrester Research, Inc., Finding About Computer Users, 2003