Berlin - Reinickendorf / Wedding
Scharnweberstr. 14
(am Kurt-Schumacher-Platz)
Telefon 030 4960462
Fachanwalt für Familienrecht
Die Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt" ist an die Ablegung einer Prüfung und den Nachweis einer großen Zahl bearbeiteter Mandate auf dem Fachgebiet sowie an stetige Fortbildung gebunden.
Das Familienrecht umfasst ebenfalls ein weites Spektrum an Problemen. Es geht im Wesentlichen um die Bereiche Ehe und Partnerschaft bzw. deren Beendigung sowie Kinder. Als Fachanwalt für Familienrecht kann ich Sie kompetent im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich vertreten.
Auch eine problemlos erscheinende Ehescheidung oder Trennung kann aus der Sicht des erfahrenen Scheidungsanwalts weitergehende Vereinbarungen erfordern. Oft weiß der juristische Laie nicht, in welchem Umfang ihm Ansprüche zustehen, speziell auch - aber nicht nur - zur Absicherung gemeinsamer Kinder. In manchen Fällen treten Probleme erst später auf und man bedauert, dass bestimmte Situationen nicht bei der Trennung geklärt wurden, oder ein zunächst noch gutes Verhältnis der sich Trennenden wandelt sich. Ich empfehle daher grundsätzlich eine persönliche Beratung, um spätere Probleme auszuschließen und damit Sie nicht später feststellen müssen, dass Sie weitere Ansprüche gehabt hätten bzw. dass im umgekehrten Fall Ansprüche des anderen hätten ausgeschlossen werden können. Kontakt zu meinem Büro aufnehmen können Sie hier.
Aber auch eine sogenannte "Online-Scheidung" führe ich auf Wunsch durch. Dazu füllen Sie bitte den Aufnahmebogen Scheidung aus, den Sie hier finden.
In folgenden Bereichen unterstütze ich Sie gern und umfassend:
streitige oder einvernehmliche Ehescheidung
- Vertretung im Scheidungsverfahren
- Kinder
- Unterhalt
- Wohnung/ Haus
- Vermögen, Besitz, Hausrat
- Schulden
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsansprüche
- Aufhebung der Ehe
- Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres
- spätere Überprüfung der Versorgungsausgleichsentscheidung
- Anfechtung eines Ehevertrages
Ansprüche bei Trennung
- Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen auf Wohnung/ Haus, Hausrat, Vermögen/ Besitz
Kindschaftsverfahren
- Feststellung oder Anfechtung einer Vaterschaft durch Ehepartner / biologischen Vater / Mutter / Kind
- Klärung der Vaterschaft (Vaterschaftstest)
- Unterhaltsansprüche
- Erstattung der Unterhaltskosten durch biologischen Vater nach Vaterschaftsanfechtung
Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Vereinbarungen, Klage oder Abwehr
- für Kinder verheirateter oder unverheirateter Eltern
- gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht
- Umgangsrecht, Besuchsrecht
- eingeschränkter/ begleiteter Umgang
- Umgangspflicht
- Umgangsrecht für Großeltern
Gewalt in der Ehe
- strafrechtliche Maßnahmen
- Eilmaßnahmen nach Gewaltschutzgesetz
- alleinige Nutzung der Ehewohnung